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   OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99   

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https://dejure.org/1999,8407
OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99 (https://dejure.org/1999,8407)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.1999 - 16 Wx 79/99 (https://dejure.org/1999,8407)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1999 - 16 Wx 79/99 (https://dejure.org/1999,8407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FGG §§ 19, 27
    Rechtschutzbedürfnis für eine weitere Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Hauptsacheerledigung; Rechtschutzbedürfnis ; Nachträgliche Überprüfung; Grundrechtseingriff; Unterbringung; Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitere Beschwerde gegen beendete Unterbringung, Fortsetzungsfeststellung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99
    Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung erheblicher Grundrechtseingriffe nach Erledigung der unmittelbaren Beschwer des Betroffenen ( BVerfG, NJW 1998, 2432 und NJW 1997, 2163 ) ist eine nachträgliche Beschwerde gegen eine vom Betreuer veranlaßte und vom Vormundschaftsgericht genehmigte, später auf Veranlassung des Betreuers wieder beendete Unterbringung des Betreuten unzulässig, wenn dieser während der Zeit seiner Unterbringung hinreichend Gelegenheit hatte, die Berechtigung der Unterbringung gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1081/97 und 2 BvR 804/97; BVerfG NJW 1998, 2432, 2433; NJW 1997, 2163, 2164) ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 4 GG), grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99
    Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung erheblicher Grundrechtseingriffe nach Erledigung der unmittelbaren Beschwer des Betroffenen ( BVerfG, NJW 1998, 2432 und NJW 1997, 2163 ) ist eine nachträgliche Beschwerde gegen eine vom Betreuer veranlaßte und vom Vormundschaftsgericht genehmigte, später auf Veranlassung des Betreuers wieder beendete Unterbringung des Betreuten unzulässig, wenn dieser während der Zeit seiner Unterbringung hinreichend Gelegenheit hatte, die Berechtigung der Unterbringung gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1081/97 und 2 BvR 804/97; BVerfG NJW 1998, 2432, 2433; NJW 1997, 2163, 2164) ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 4 GG), grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99
    Sollte das Landgericht die Unrecht die persönliche Anhörung des Betroffenen (§§ 70 m Abs. 3, 69 g Abs. 5 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1 FGG) unterlassen und dadurch der gleichwohl aufrechterhaltenen Unterbringung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufgedrückt haben (vgl. BVerfG NJW 1982, 691, 692), so haben die Beschwerdeführer jedenfalls ein rechtliches Interesse allein an der Feststellung, dass die mit Beschluss des Landgerichts vom 22. Februar 1999 aufrechterhaltene Unterbringung rechtswidrig gewesen sei, nicht dargetan.
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1081/97 und 2 BvR 804/97; BVerfG NJW 1998, 2432, 2433; NJW 1997, 2163, 2164) ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 4 GG), grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1081/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1999 - 16 Wx 79/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1081/97 und 2 BvR 804/97; BVerfG NJW 1998, 2432, 2433; NJW 1997, 2163, 2164) ist es mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 4 GG), grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansehen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.
  • OLG Köln, 10.12.2001 - 16 Wx 254/01

    Anfechtung der Genehmigung einer bereits abgeschlossenen Abhörmaßnahme

    Der Schutz des Rechtsstaates verlangt es, das eine solche Maßnahme, auch wenn sie beendet ist, noch mit einem Rechtsmittel richterlich überprüft werden kann, wenn während des Eingriffs keine Möglichkeit zur gerichtlichen Kontrolle bestand (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163 und 2165; NJW 1999, 3773; Senat, Beschluss vom 21.09.1998 - 16 Wx 232/98 - Beschluss vom 15.10.1999 - 16 Wx 148/99 - Beschluss vom 19.06.1999 - 16 Wx 79/99 -).
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